Opferhilferecht, Kindesvertretungen
Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben oder die sexuelle Integrität geniessen in einem Strafverfahren spezielle Rechte. Gleichermassen nehmen Kinder in familienrechtlichen sowie KESB-Verfahren eine besondere Stellung ein.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei unterstützen Geschädigte und Opfer von Straftaten bei der Wahrung ihrer Rechte vor und während eines Strafverfahrens sowie bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Opferhilfegesetz.
Ferner verfügen wir über spezialisierte Expertinnen und Experten, welche im Rahmen von Kindesvertretungen die Interessen von Kindern in straf- und familienrechtlichen Verfahren sowie KESB-Verfahren unabhängig wahrnehmen.