Beurkundungen und Beglaubigungen

Möchten Sie eine AG oder eine GmbH gründen? Müssen Sie die Statuten Ihrer Gesellschaft anpassen? Wollen Sie alleine oder mit Ihrer Partnerin, Ihrem Partner Ihren Nachlass regeln? Müssen Sie eine Unterschrift beglaubigen?

Die öffentliche Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten und Vorsorgeaufträgen gehören in unserer Kanzlei zum Tagesgeschäft. Rechtsanwälte im Kanton Thurgau sind auch öffentliche Urkundspersonen. Unsere Anwälte verfügen auch über die Kompetenz, im Gesellschaftsrecht öffentlich zu beurkunden (z.B. Gründungen von AG, GmbH, Stiftungen; Statutenänderungen, etc.). Beglaubigungen stellen wir ebenfalls aus.

Unsere Experten für dieses Tätigkeitsgebiet

lic. iur. Matthias Hotz

Rechtsanwalt / Partner

lic. iur. Carlo Parolari

Rechtsanwalt / Partner

lic. iur. Frank Zellweger

Rechtsanwalt / Partner

lic. iur. HSG Markus Bürgi

Rechtsanwalt / Partner

lic. iur. Michèle Strähl

Rechtsanwältin / Partnerin / LL.M. Tax / Mediatorin SAV / Collaborative Lawyer clp Schweiz

lic. iur. Christian Sturzenegger

Rechtsanwalt / Partner / CAS Strafprozessrecht IRP-HSG

lic. iur. Ana Lombardi

Rechtsanwältin / Partnerin

M.A. HSG Jennifer Rickenbach

Rechtsanwältin / Senior Associate

MLaw Natalie Roos

Rechtsanwältin / Senior Associate

MLaw Alessandra Biondi

Rechtsanwältin / Associate / Mediatorin

MLaw Marina Fürer

Rechtsanwältin / Associate

MLaw Hannah Winterfeldt

Rechtsanwältin / Associate